Grabsteine auf dem Gelände von Haus Meer

Geschrieben von AG Grabdenkmäler am .


 

Die Funde der Grabplatten und Grabsteine auf dem Gelände des ehemaligen Klosters Haus Meer 

sind in der Literatur beschrieben (s.unten). Solange noch nicht entschieden ist, wo sie auf Dauer der Öffentlichkeit zugänglich gesind, werden sie sowohl unter "Friedhof Büderich" wie auch hier unter "Grabsteine auf dem Gelände von Haus Meer" gesondert dargestellt. Darüber wäre später neu zu entscheiden.

Begräbnismöglichkeiten im Bereich des ehemaligen Klosters

Im Beitrag Friedhof Büderich sind die Begräbnismöglichkeiten im Bereich des ehemaligen Klosters Meer genauer dargestellt: Im Kircheninnenraum, im Kreuzgang des Klosters, im Grabkeller und außerhalb der Klausur.

Zu den am  besten erforschten Funden gehören die Grabplatte Elisabeth von Zweiffel und der Grabstein Hanneckes.

Grabplatte Elisabeth von Zweiffel († 15.12.1651)

Haus Meer Grabplatte Elis. von Zweiff

Die Grabplatte der Elisabeth von Zweiffel, Professe zu Kloster Meer, ist das einzige bisher gefundene Denkmal für die Grabkultur des 17. Jh. auf dem Gelände von Kloster Meer.  Auf dem Gelände werden weitere Grabplatten bzw. Grabsteine vermutet. 

Die aus Trachyt bestehende Grabplatte in den Maßen 225 x 108 x 16 cm bedeckte ursprünglich einen Sarkophag. Sie enthält auf der Randleiste ein Schriftband mit nur zum Teil erhaltenen Schriftzeichen. Lesbar sind folgende Angaben zur Person (in Deutsch): "Am 15. Dezember im Jahre 1651 starb die ehrwürdige und wohledle Jungfrau Elisabeth von Zweiffel, Professschwester des Klosters...". Auf der Grabplatte befinden sich im oberen Teil eine Widmung an Christus und Maria und darunter (im größerenTeil der Platte) das Ehewappen der Eltern von Elisabeth.

Die ikonographische Interpretation zeigt, dass die Menschen des Barock auf eine persönliche und familiäre Repräsentation Wert legten. Und so mischt sich in der Grabplatte der Elisabeth von Zweiffel kirchliches und weltliches Gedankengut. 

 

Foto/Literaturhinweise:

Foto: Heinz Ruyter/Volker Vontin, Meerbuscher Geschichtshefte, H. 18 (2001), S. 14

Vogelsang, Rosemarie: Elisabeth von Zweiffel - eine Professe zu Kloster Meer, in: Meerbuscher Geschichtshefte, H. 18 (2001), S. 14-28 (darin wird eine Restaurierung angemahnt und eine öffentliche Präsentation angeregt)

Vogelsang, Rosemarie: Die Grabplatte der Elisabeth von Zweifel † 15.12.1651 zu Kloster Meer, Info 4 (April 2001) der "Aktionsgemeinschaft Rettet Haus Meer" (darin wird ein Antrag zur Unterschutzstellung der Grabplatte als bewegliches Bodendenkmal angekündigt). Der Name "Zweifel" wird nach Angaben der Autorin häufiger mit zwei als mit einem "f" geschrieben. Dieser Schreibweise haben wir uns angeschlossen. 

 

Grabstein Hanneckes († 1732)

Haus Meer Grabstein Hanneckes

Der Grabstein des ehemaligen Klosterschmieds Paulus Hanneckes aus Altenkirchen aus dem Jahre 1732 ist ein Trachyt. Der Grabstein ähnelt in der Form (Kreuz mit abgerundeten Balkenenden und Balkenkopf) anderen Grabsteinen in Meerbusch, z.B. den fünf Grabsteinen vom früheren Kirchhof an der Pfarrkirche St. Stephanus in Lank (jetzt auf dem Friedhof Lank I). 

Foto/Literaturhinweise:

Foto: Stadt Meerbusch

Lutum, Reinhard und Vogelsang, Rosemarie: Denkmalpflege in der Stadt Meerbusch 2010 - ausgewählte Beispiele - hier: Kloster Meer ein Grabstein von 1732, in: Meerbuscher Geschichtshefte, H. 27 (2010), S. 163-166. (Darin heißt es auf S. 166: "Die Untere Denkmalbehörde hat den Grabstein des Paulus Hanneckes mit dem der Professe Elisabeth von Zweiffel für ein zukünftiges Lapidarium auf dem Areal Haus Meer gesichert. Es besteht die Annahme, mit Hilfe des noch nicht veröffentlichten Grabungsberichtes von Hugo Borger weitere Grabsteine zu finden.")

Beide Funde bedürfen der dauerhaften Sicherung und Restaurierung. Zusammen mit den in der Dokumentation und Analyse "Haus Meer in Meerbusch" (H. 3 der Schriftenreihe des Geschichtsvereins Meerbusch - PDF-Datei - ca. 270 Seiten) von Martin Vollmer-König ( S. 104 ff) und Rosemarie Vogelsang (S. 126 ff.) beschriebenen Funden sollten sie in geeigneter Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.